SGB 9 - § 160 Überprüfungsregelung
Die Bundesregierung berichtet den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes bis zum 30. Juni 2003 über die Beschäftigungssituation schwer behinderter Menschen und schlägt die danach zu treffenden Maßnahmen vor.
Ihr Browser unterstützt Inlineframes nicht oder zeigt sie in der derzeitigen Konfiguration nicht an.